Ab der kommenden Woche wird die Corona-Verordnung Schule angepasst. Für den Schulbetrieb entfällt somit ab dem 04.04.2022 die Maskenpflicht. Selbstverständlich ist es jedoch möglich, die Maske weiterhin freiwillig zu nutzen. Die zweimalige Testpflicht hingegen gilt bis zu den Osterferien unverändert fort (ausgenommen sind quarantänebefreite Personen).
